Zum Inhalt springen

Arten

Häufig gehaltene Arten

Woher eine Art kommt, welches Klima sie braucht und was die Schweizer Tierschutzverordnung dazu sagt. Für Reptilien und Amphibien stammen Haltung, Herkunft und Rechtslage aus dem Datenbestand der App. Dieselben Texte, die dort im Steckbrief stehen. Bei Spinnen, Skorpionen und Insekten greift die Tierschutzverordnung nicht, weil sie nur Wirbeltiere, Kopffüsser und Panzerkrebse erfasst; das steht dort auch so. Wo etwas fehlt, steht das ebenfalls da.

Arten
93
mit Pflegeprofil
92
bewilligungspflichtig
12
in der Schweiz verboten
1

Schlangen

Zu allen Schlangen liegt ein vollständiges Pflegeprofil vor.

Echsen

Haltung, Herkunft und Rechtslage aus der App.

Geckos

Haltung, Herkunft und Rechtslage aus der App.

Schildkröten

Haltung, Herkunft und Rechtslage aus der App.

Amphibien

Keine Reptilien, aber in der App geführt.

Vogelspinnen

Spinnentiere, keine Reptilien und von der Tierschutzverordnung nicht erfasst.

Wie diese Seiten entstehen

Haltung, Herkunft und Rechtslage kommen aus derselben Datenbank wie in der App. Haltungsangaben gibt es für 92 der 93 Arten, bei der verbotenen Rotwangen-Schmuckschildkröte bewusst nicht.

Die Einstufung von Einsteiger bis Experte ist eine Einordnung für diese Website und keine Vorgabe. Sie richtet sich nach Platzbedarf, Klimaansprüchen, Stressempfindlichkeit und Gefährdungspotenzial. Nicht danach, wie hübsch oder wie verbreitet eine Art ist.

Zu einigen Arten führt die App noch kein eigenes Rechtsprofil. Dort steht auf der Artenseite ausdrücklich, dass keine Einstufung hinterlegt ist. Verbindlich Auskunft gibt in jedem Fall das kantonale Veterinäramt.

Alle Angaben auch in der App

Im Steckbrief jedes Tieres, zusammen mit dem TSchV-Check (Prüfung der Terrariumgrösse nach Tierschutzverordnung).