ArtenOrchideenmantis
Orchideenmantis
Hymenopus coronatus
Sieht aus wie eine Blüte und ist genau dafür gebaut: Beute fliegt sie an. Anspruchsvoller als die üblichen Arten und deutlich empfindlicher gegen falsche Feuchtigkeit.
- Gruppe
- Gottesanbeterin
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südostasien
- Länder
- Malaysia, Indonesien, Thailand
- Lebensraum
- Regenwald, auf Blüten und Blättern
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 20 × 20 × 30 cm, gut belüftet.
- Temperatur
- 26–30 °C tagsüber, nachts 22 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 60–80 %, täglich leicht sprühen. Staunässe ist tödlich.
- Licht
- Keine besondere Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- Kokoshumus.
- Einrichtung
- Feine Zweige und Netzdecke zum Hängen, freier Raum zur Häutung.
- Wasser
- Tropfen an den Wänden.
- Fütterung
- Fliegende Beute wird bevorzugt: Fliegen statt Grillen. Alle zwei Tage.
- Verhalten
- Tagaktiv, lauert auf Blüten. Jungtiere sind rot-schwarz gefärbt und ahmen eine Wanze nach.
- Umgang
- Sehr zerbrechlich, besser nicht.
- Vergesellschaftung
- Einzeln.
- Gesundheit
- Empfindlich gegen Staunässe und schlechte Belüftung.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase; Lebenserwartung rund ein Jahr.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.
Unterlagen
Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
