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ArtenOrchideenmantis

Orchideenmantis

Hymenopus coronatus

Sieht aus wie eine Blüte und ist genau dafür gebaut: Beute fliegt sie an. Anspruchsvoller als die üblichen Arten und deutlich empfindlicher gegen falsche Feuchtigkeit.

Gruppe
Gottesanbeterin
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Südostasien
Orchideenmantis (Hymenopus coronatus)
Foto: Luc Viatour, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südostasien
Länder
Malaysia, Indonesien, Thailand
Lebensraum
Regenwald, auf Blüten und Blättern

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
20 × 20 × 30 cm, gut belüftet.
Temperatur
26–30 °C tagsüber, nachts 22 °C.
Luftfeuchtigkeit
60–80 %, täglich leicht sprühen. Staunässe ist tödlich.
Licht
Keine besondere Beleuchtung nötig.
Bodengrund
Kokoshumus.
Einrichtung
Feine Zweige und Netzdecke zum Hängen, freier Raum zur Häutung.
Wasser
Tropfen an den Wänden.
Fütterung
Fliegende Beute wird bevorzugt: Fliegen statt Grillen. Alle zwei Tage.
Verhalten
Tagaktiv, lauert auf Blüten. Jungtiere sind rot-schwarz gefärbt und ahmen eine Wanze nach.
Umgang
Sehr zerbrechlich, besser nicht.
Vergesellschaftung
Einzeln.
Gesundheit
Empfindlich gegen Staunässe und schlechte Belüftung.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase; Lebenserwartung rund ein Jahr.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.

Unterlagen

Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Orchideenmantis in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.