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ArtenBlauzungenskink

Blauzungenskink

Tiliqua scincoides

Ein bodenbewohnender Skink mit ruhigem Wesen und breitem Nahrungsspektrum. Er braucht vor allem Fläche und Grabmöglichkeit.

Gruppe
Echse
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Australien und Indonesien
Blauzungenskink (Tiliqua scincoides)
Foto: Yinan Chen, Wikimedia Commons, Public Domain

Wo die Art herkommt

Weltregion
Australien und Indonesien
Länder
Australien sowie die indonesischen Tanimbar- und Babar-Inseln
Lebensraum
Buschland, offene Wälder, Grasland und trockene Savannen

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenbewohner mit Grabbedürfnis: tiefes Substrat und viel Grundfläche.
Temperatur
Sonnenplatz 38 °C, Umgebung 26–30 °C, kühle Ecke 22 °C, nachts 20 °C.
Luftfeuchtigkeit
50–60 %, mit feuchter Ecke.
Licht
UV-B nötig, zwölf Stunden.
Bodengrund
Mindestens 15 cm Erde-Sand-Gemisch mit Laub.
Einrichtung
Mehrere Verstecke, Rindenstücke, flache Steine. Klettert kaum.
Wasser
Grosse flache Schale, wird auch zum Baden genutzt.
Fütterung
Allesfresser: Schnecken, Insekten, Gemüse, etwas Obst, gelegentlich Ei. Zwei- bis dreimal wöchentlich.
Verhalten
Tagaktiv, ruhig, gräbt gern. Bei Bedrohung wird die blaue Zunge gezeigt.
Umgang
Wird gut vertragen; die Art gilt als eine der umgänglichsten Echsen.
Vergesellschaftung
Einzeln. Auch Paare vertragen sich oft nicht dauerhaft.
Gesundheit
Verfettung bei zu reichlicher Fütterung; Milben in den Hautfalten kontrollieren.
Jahresverlauf
Winterruhe von sechs bis acht Wochen bei 15–18 °C.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Kräftige Kiefer: Futter mit Pinzette anbieten.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

Je nach Unterart: T. s. scincoides und T. s. intermedia stehen seit dem 22. Juni 2022 in CITES Anhang III, gelistet von Australien. T. s. chimaerea und die oft ebenfalls als Blauzungenskink gehandelte Art T. gigas sind nicht gelistet. Die Unterart beim Kauf schriftlich festhalten; bei den gelisteten gehört ein Herkunftsnachweis dazu (Art. 10 BGCITES)

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 28 (Tannenzapfenechse und Blauzungenskinke): Grundfläche 7 × 4 Körperlängen, Höhe 3 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
25 cm175 × 100 × 75 cm
30 cm210 × 120 × 90 cm
35 cm245 × 140 × 105 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Blauzungenskink in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.