Welche Reptilien und Amphibien sind in der Schweiz verboten?
Die Tierschutzverordnung verbietet keine Art. Zwei stehen aber als invasive Organismen in der Freisetzungsverordnung: die Rotwangen-Schmuckschildkröte und der Ochsenfrosch. Sie dürfen nicht in die Umwelt gelangen: kein Aussetzen, kein Gartenteich, keine Haltung im Freien. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) hält zudem auch Erwerb und Haltung für unzulässig.
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Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung führt unter «Tiere» genau drei Arten: die Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans), den Amerikanischen Ochsenfrosch (Rana catesbeiana) und den Asiatischen Marienkäfer, der für die Terraristik keine Rolle spielt. Artikel 15 Absatz 2 verbietet für sie den direkten Umgang in der Umwelt. Das BAFU kann im Einzelfall eine Ausnahme bewilligen.
Wie weit das Verbot reicht, steht nicht im Verordnungstext. Wörtlich untersagt ist der Umgang in der Umwelt; das BAFU leitet daraus auch ein Verbot von Erwerb und Haltung als Haustier ab. Ein Handelsverbot im Gesetzestext gibt es nicht: Der 2024 eingefügte Anhang 2.2, der das Inverkehrbringen verbietet, führt ausschliesslich Pflanzen. Wer ein solches Tier hat oder anschaffen will, fragt vorher beim BAFU oder beim kantonalen Amt nach. Aussetzen bleibt in jedem Fall strafbar, und darum geht es: Die Rotwangen-Schmuckschildkröte frisst den Laich einheimischer Amphibien.
Diese Übersicht ordnet die Einstufungen aus dem Datenbestand der App und ersetzt keine Auskunft. Verbindlich entscheidet das kantonale Veterinäramt, und zwar über den Einzelfall: nach Art, Herkunft, Grösse des Tieres und den Verhältnissen vor Ort.
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Welche Reptilien darf man in der Schweiz ohne Bewilligung halten?
Die meisten. Die Tierschutzverordnung zählt in Artikel 89 abschliessend auf, welche Wildtiere eine Bewilligung brauchen. Was dort nicht steht, darf ohne Bewilligung gehalten werden.
Für welche Reptilien braucht man in der Schweiz eine Bewilligung?
Für Giftschlangen, soweit das BLV sie nicht als ungefährlich führt, Riesenschlangen über drei Meter (ausser der Boa constrictor), alle Chamäleons, Krokodilartige, Krustenechsen, Leguane, Tejus und Warane über einen Meter, einige weitere Echsen, Schildkröten wie die Spornschildkröte sowie Goliathfrosch und Riesensalamander. Artikel 89 der Tierschutzverordnung zählt sie auf.
Welche Reptilien brauchen in der Schweiz Artenschutzpapiere?
Alle Arten, die in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) stehen. Das sind deutlich mehr, als die meisten erwarten. Auch verbreitete Terrarientiere sind darunter.
Die Regeln dahinter (Artikel, Zuständigkeiten und was ein Sachkundenachweis ist) stehen auf Schweiz & Recht. Die einzelnen Artenseiten stehen unter Arten.
