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ArtenIndische Ornament-Vogelspinne

Indische Ornament-Vogelspinne

Poecilotheria regalis

Gemustert wie Rinde, blitzschnell und mit einem Gift, das beim Menschen tagelange Krämpfe auslösen kann. Nichts für den Einstieg und in mehreren Ländern nur mit Auflagen zu halten.

Gruppe
Spinne
Einordnung
Experte
Herkunft
Südasien
Indische Ornament-Vogelspinne (Poecilotheria regalis) mit rindenartiger Zeichnung
Foto: Syrio, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südasien
Länder
Zentral- und Südindien
Lebensraum
Trockene Laubwälder, Wohnröhren in Baumhöhlen und hinter Rinde

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Baumbewohner. In der Praxis üblich sind 30 × 30 × 45 cm, sicher verschliessbar.
Temperatur
24–28 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–75 % bei guter Belüftung.
Licht
Keine Beleuchtung nötig.
Bodengrund
5 cm, feuchtigkeitsspeichernd.
Einrichtung
Senkrechte Korkröhren als Wohnhöhle, Kletteräste.
Wasser
Wasserschale, regelmässig übersprühen.
Fütterung
Wöchentlich; jagt sehr schnell.
Verhalten
Extrem schnell, versteckt sich meist. Bei Enge in der Ecke wird gedroht und gebissen.
Umgang
Niemals auf die Hand nehmen. Arbeiten am Terrarium nur mit Pinzette und geschlossener Fluchtsicherung.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Robust, sofern Belüftung und Feuchtigkeit stimmen.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase.
Sicherheit
Medizinisch relevantes Gift: Bisse verursachen starke Schmerzen und Muskelkrämpfe über Tage, ärztliche Behandlung ist üblich. Nicht für Haushalte mit Kindern. Vor dem Kauf die kantonalen Vorschriften für Gifttiere klären.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit, Rückzug und Wasser. Spinnen werden einzeln gehalten; die meisten Arten fressen Artgenossen.

Unterlagen

CITES-Papiere und Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Bei Anhang II sind sie für Einfuhr und Weitergabe nötig. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Indische Ornament-Vogelspinne in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.