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ArtenMandarinnatter

Mandarinnatter

Euprepiophis mandarinus

Schön gezeichnet, aber heikel: Sie lebt versteckt, reagiert stark auf Stress und verträgt Wärme deutlich schlechter als die meisten Nattern.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Experte
Herkunft
Ost- und Südostasien
Mandarinnatter (Euprepiophis mandarinus)
Foto: Papas2010, Wikimedia Commons, Public domain

Wo die Art herkommt

Weltregion
Ost- und Südostasien
Länder
China, Taiwan, Nordvietnam und Myanmar
Lebensraum
Kühle Bergwälder; überwiegend unterirdisch in Gängen und unter Steinen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Kühles, gut strukturiertes Terrarium mit Klettermöglichkeiten. Die Tierschutzverordnung nennt für Mandarinnattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 1 Körperlängen, bei 120 cm Gesamtlänge also 120 × 60 × 120 cm.
Temperatur
Warm 24–27 °C, kühl 18–22 °C; Überhitzung vermeiden.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 60–75 % bei guter Lüftung.
Licht
Heller, eher kühler Tag-Nacht-Rhythmus, schwaches UVB.
Bodengrund
Tiefe humose Erde mit Laub, Rinde und Moosbereichen.
Einrichtung
Viele enge Verstecke, Kork und Deckung.
Wasser
Frisches Wasser.
Fütterung
Kleine aufgetaute Nager.
Verhalten
Versteckt lebend und oft stressanfällig.
Umgang
Selten und ruhig handhaben.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Stress, Futteraufnahme, Atmung und Gewicht.
Jahresverlauf
Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 10–14 °C. Die Mandarinnatter lebt in Bergwäldern und verträgt Wärme schlecht: Eine kühle Jahreszeit ist für sie kein Zusatz, sondern Teil der artgerechten Haltung.
Sicherheit
Besonders hitzeempfindlich.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Mandarinnatter in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.