ArtenNetzpython
Netzpython
Malayopython reticulatus
Die längste Schlange der Welt. Haltung nur in professionell gesicherter Anlage, mit Bewilligung, Sachkunde und einem Plan für den Notfall.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Experte
- Herkunft
- Südostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südostasien
- Länder
- Von Myanmar und Thailand über Malaysia und Indonesien bis zu den Philippinen
- Lebensraum
- Tropische Regenwälder, Flussufer, Plantagen und die Umgebung menschlicher Siedlungen
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Nur in sehr grosser, professionell gesicherter Anlage; je nach Endgrösse mehrere Meter nutzbare Länge, robuste Bade- und Kletterbereiche.
- Temperatur
- Wärmeplatz 31–33 °C, kühl 25–27 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 60–80 % bei guter Lüftung.
- Licht
- Helles Tageslicht, UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Robuster, feuchtigkeitspuffernder Boden.
- Einrichtung
- Massive Plattformen, Verstecke und Badebereich.
- Wasser
- Sehr grosser sauberer Wasserbehälter.
- Fütterung
- Aufgetaute Beute; adulte Tiere sehr zurückhaltend füttern, Übergewicht vermeiden.
- Verhalten
- Sehr intelligent, aktiv und ausserordentlich kräftig.
- Umgang
- Nie allein mit grossen Tieren arbeiten; Target-/Hakenroutine.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Gewicht, Atemwege, Maul, Haut und Bewegungsapparat.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: tropische Art ohne ausgeprägte Jahreszeiten im Herkunftsgebiet. Für die Zucht genügt eine leichte Absenkung über sechs bis acht Wochen. Bei dieser Grösse ist jede Zuchtplanung eine Frage der Erfahrung, nicht des Kalenders.
- Sicherheit
- Hochrisiko-Grossschlange; lokale Bewilligungen und Sicherheitsvorgaben prüfen.
Rechtslage in der Schweiz
Bewilligung nötig
Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV erfasst Riesenschlangen, die erwachsen mehr als 3 m lang werden; der Netzpython wird erwachsen meist 4 bis 6 m lang. Ausgenommen ist allein die Königsboa (Boa constrictor)
Ausbildung nötig
Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 42 (Grosse Riesenschlangen): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,2 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 300 cm | 304 × 152 × 220 cm |
| 400 cm | 468 × 234 × 220 cm |
| 500 cm | 653 × 327 × 220 cm |
| 600 cm | 859 × 430 × 220 cm |
Rechnerisch käme bei den grösseren Tieren eine Höhe über 2,2 m heraus. Die Verordnung erlaubt, dort auf 2,2 m zu begrenzen, verlangt dafür aber eine entsprechend grössere Grundfläche, damit das Volumen stimmt. Die Tabelle oben rechnet das bereits so.
Die Verordnung nennt Python molurus und P. reticulatus. Dunkler Tigerpython und Netzpython wurden erst später als eigene Arten beziehungsweise unter Malayopython geführt.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Bewilligung und Ausbildung vor der Anschaffung klären. Das Gehege muss solide und ausbruchsicher konstruiert sein. Je nach Art sind ein ausreichend grosses beheizbares Wasserbecken, erhöhte Liegeflächen, artspezifische Temperatur- und Feuchtigkeitswerte sowie Winter-, Kälte- oder Trockenruhe zu ermöglichen. Bei gefährlichen Wildtieren kann der Kanton Sicherheitskonzept, Haftpflichtversicherung und weitere Auflagen verlangen.
Unterlagen
Haltebewilligung, SKN, Herkunftsnachweis, Kaufvertrag und gegebenenfalls CITES-Dokumente aufbewahren. Bewilligungspflichtige Tiere dürfen nur an Personen mit entsprechender Bewilligung abgegeben werden.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
