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ArtenSteppenwaran

Steppenwaran

Varanus exanthematicus

Häufig als handzahmes Einsteigertier verkauft und fast ebenso häufig verfettet und zu klein gehalten. Ein Waran, der ein Zimmer braucht und in der Schweiz eine Bewilligung.

Gruppe
Echse
Einordnung
Experte
Herkunft
Afrika
Steppenwaran (Varanus exanthematicus)
Foto: Σ64, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Afrika
Länder
Savannen südlich der Sahara, Senegal bis Sudan
Lebensraum
Trockensavanne mit Erdlöchern und Termitenbauten

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Sehr tiefes Grabsubstrat und viel Grundfläche.
Temperatur
Sonnenplatz 50 °C punktuell, Umgebung 28–32 °C, kühle Ecke 24 °C, nachts 22 °C.
Luftfeuchtigkeit
60–70 % im Bodengrund, darüber trockener.
Licht
Starkes UV-B, zwölf Stunden.
Bodengrund
50–60 cm feuchtes Lehm-Sand-Gemisch. Warane graben tiefe Gänge; flaches Substrat ist Tierquälerei mit Ansage.
Einrichtung
Grosse Verstecke, stabile Kletterstruktur, Badebecken.
Wasser
Grosses Becken zum Baden.
Fütterung
Insekten, Schnecken, gelegentlich Ei oder Nager. Zwei- bis dreimal wöchentlich: Verfettung ist bei dieser Art die Regel, nicht die Ausnahme.
Verhalten
Tagaktiv, gräbt, klettert, erkundet ausdauernd. Sehr lernfähig.
Umgang
Gewöhnung ist möglich, Zwang schadet. Kräftiger Schwanzhieb und Biss.
Vergesellschaftung
Einzeln.
Gesundheit
Verfettung und Fettleber durch Nagerfütterung und zu wenig Bewegung sind die häufigste Todesursache.
Jahresverlauf
Sechs bis zehn Wochen Trockenzeit mit Nachtabsenkung auf 20–22 °C und reduzierter Fütterung. In der westafrikanischen Savanne zieht sich der Steppenwaran in dieser Zeit zurück. Ohne diese Phase neigen Tiere in Menschenobhut zu Übergewicht und Leberverfettung.
Sicherheit
Warane über einem Meter Gesamtlänge sind nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig und verlangen einen Sachkundenachweis. Der Steppenwaran erreicht rund einen Meter: Bewilligung vor dem Kauf einholen.

Rechtslage in der Schweiz

Bewilligung nötig

Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV erfasst Warane, die erwachsen eine Gesamtlänge von mehr als 1 m erreichen. Grosse Steppenwarane erreichen diese Länge, und Anhang 2 Tabelle 5 TSchV führt die Art unter Ziffer 36 als bewilligungspflichtig

Ausbildung nötig

Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 36 (Bodenbewohnende Grosswarane aus trockenen Gebieten): Grundfläche 5 × 3 Körperlängen, Höhe 2 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
30 cm150 × 90 × 60 cm
40 cm200 × 120 × 80 cm
50 cm250 × 150 × 100 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Steppenwaran in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.