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ArtenTokeh

Tokeh

Gekko gecko

Gross, farbig und laut: Der Ruf gibt der Art ihren Namen. Sie beisst kräftig zu und lässt lange nicht los; eine Art zum Beobachten, nicht zum Anfassen.

Gruppe
Gecko
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Südostasien
Tokeh (Gekko gecko) mit orangeroter Punktzeichnung
Foto: Bernard DUPONT from FRANCE, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südostasien
Länder
Indien bis Indonesien und Philippinen
Lebensraum
Baumhöhlen, Felsen und Hauswände in warmen Tieflagen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Hochformatig, mit Kletterwänden. Die Tierschutzverordnung nennt für Tokehs kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: für ein Paar mindestens 6 × 6 × 8 Kopf-Rumpf-Längen, bei 17 cm also 102 × 102 × 136 cm.
Temperatur
28–32 °C tagsüber, örtlich 35 °C, nachts 24 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–80 %, täglich sprühen.
Licht
Schwaches UV-B förderlich, zwölf Stunden.
Bodengrund
Kokoshumus mit Laub.
Einrichtung
Senkrechte Korkröhren als Höhle, kräftige Äste, Rückwand zum Klettern.
Wasser
Schale und Tropfen an Blättern.
Fütterung
Kräftige Insekten zweimal wöchentlich, erwachsene Tiere gelegentlich eine kleine Maus.
Verhalten
Nachtaktiv, ruft laut, verteidigt sein Versteck entschlossen.
Umgang
Nicht anfassen. Der Biss ist schmerzhaft und die Tiere lassen nicht rasch los.
Vergesellschaftung
Ein Paar bei ausreichend Platz. Zwei Männchen niemals.
Gesundheit
Robust bei richtiger Feuchtigkeit.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe: tropisches Südostasien. Eine trockenere Phase von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 22–24 °C entspricht dem Jahresrhythmus und leitet die Paarungszeit ein. Ohne Zuchtabsicht nicht nötig.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Seit 2019 unter CITES-Schutz.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Tokeh in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.