ArtenTokeh
Tokeh
Gekko gecko
Gross, farbig und laut: Der Ruf gibt der Art ihren Namen. Sie beisst kräftig zu und lässt lange nicht los; eine Art zum Beobachten, nicht zum Anfassen.
- Gruppe
- Gecko
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südostasien
- Länder
- Indien bis Indonesien und Philippinen
- Lebensraum
- Baumhöhlen, Felsen und Hauswände in warmen Tieflagen
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hochformatig, mit Kletterwänden. Die Tierschutzverordnung nennt für Tokehs kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: für ein Paar mindestens 6 × 6 × 8 Kopf-Rumpf-Längen, bei 17 cm also 102 × 102 × 136 cm.
- Temperatur
- 28–32 °C tagsüber, örtlich 35 °C, nachts 24 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, täglich sprühen.
- Licht
- Schwaches UV-B förderlich, zwölf Stunden.
- Bodengrund
- Kokoshumus mit Laub.
- Einrichtung
- Senkrechte Korkröhren als Höhle, kräftige Äste, Rückwand zum Klettern.
- Wasser
- Schale und Tropfen an Blättern.
- Fütterung
- Kräftige Insekten zweimal wöchentlich, erwachsene Tiere gelegentlich eine kleine Maus.
- Verhalten
- Nachtaktiv, ruft laut, verteidigt sein Versteck entschlossen.
- Umgang
- Nicht anfassen. Der Biss ist schmerzhaft und die Tiere lassen nicht rasch los.
- Vergesellschaftung
- Ein Paar bei ausreichend Platz. Zwei Männchen niemals.
- Gesundheit
- Robust bei richtiger Feuchtigkeit.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: tropisches Südostasien. Eine trockenere Phase von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 22–24 °C entspricht dem Jahresrhythmus und leitet die Paarungszeit ein. Ohne Zuchtabsicht nicht nötig.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Seit 2019 unter CITES-Schutz.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.
Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
