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ArtenAfrikanischer Fettschwanzgecko

Afrikanischer Fettschwanzgecko

Hemitheconyx caudicinctus

Der westafrikanische Verwandte des Leopardgeckos: ruhiger, etwas feuchter gehalten und weniger verbreitet. Der dicke Schwanz ist Vorratsspeicher und zeigt auf einen Blick den Ernährungszustand.

Gruppe
Gecko
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Westafrika
Afrikanischer Fettschwanzgecko (Hemitheconyx caudicinctus)
Foto: User:Kevronichebroni, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Westafrika
Länder
Senegal bis Kamerun
Lebensraum
Trockensavanne mit Versteckplätzen unter Steinen und Wurzeln

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
100 × 50 × 50 cm für ein Tier. Bodenbewohner, Höhe unwichtig.
Temperatur
Warme Seite 32 °C, kühle Seite 25 °C, nachts 22 °C. Bodenwärme statt Strahler.
Luftfeuchtigkeit
50–60 %, dazu ein dauerhaft feuchtes Versteck.
Licht
Schwaches UV-B ist förderlich. Dämmerungsaktiv, keine starke Beleuchtung.
Bodengrund
Lehm-Sand-Gemisch, an einer Stelle feucht gehalten.
Einrichtung
Mindestens drei Verstecke auf verschiedenen Temperaturstufen, davon eines feucht.
Wasser
Flache Schale, täglich frisch.
Fütterung
Insekten alle zwei bis drei Tage, mit Kalk bestäubt.
Verhalten
Dämmerungs- und nachtaktiv, ruhig und wenig hektisch.
Umgang
Wird geduldet. Nie am Schwanz greifen. Er wird abgeworfen und wächst nur unförmig nach.
Vergesellschaftung
Einzeln oder ein Männchen mit mehreren Weibchen.
Gesundheit
Häutungsprobleme an Zehen bei zu trockener Haltung; das feuchte Versteck verhindert sie.
Jahresverlauf
Kühlere Phase von acht Wochen bei 20 °C.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Afrikanischer Fettschwanzgecko in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.