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ArtenGrüner Baumpython

Grüner Baumpython

Morelia viridis

Auffällig, aber nichts für den Anfang: Er sitzt fast immer auf dem Ast, reagiert empfindlich auf Störung und verzeiht schlechte Lüftung nicht.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Experte
Herkunft
Neuguinea und Nordaustralien
Grüner Baumpython (Morelia viridis)
Foto: TarnishedPath, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Neuguinea und Nordaustralien
Länder
Indonesien, Papua-Neuguinea und Australien
Lebensraum
Feuchte tropische Regenwälder und dicht bewachsene Waldgebiete

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Hohes, gut belüftetes Terrarium mit mehreren stabilen horizontalen Sitzästen.
Temperatur
Wärmebereich 29–31 °C, kühl 23–25 °C; nachts leichte Absenkung.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 60–80 % mit Abtrocknungsphasen und starker Lüftung.
Licht
Heller Rhythmus und schwaches UVB.
Bodengrund
Feuchtigkeitspuffernder, sauberer Boden.
Einrichtung
Mehrere Astdurchmesser und dichte Sichtbarrieren.
Wasser
Erhöht oder gut erreichbar frisches Wasser; regelmässig sprühen ohne Staunässe.
Fütterung
Aufgetaute Nager in moderaten Abständen.
Verhalten
Nachtaktiv, empfindlich gegenüber häufigem Stören.
Umgang
Nur wenn nötig; Körper und Greifschwanz nicht gewaltsam lösen.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Dehydrierung, Atemwege, Wirbelsäule und Maul beobachten.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe und keine Abkühlung: Neuguinea und Nordaustralien, ganzjährig warm. Für die Zucht wird die Nachttemperatur leicht auf 22–24 °C gesenkt und stärker beregnet — mehr nicht. Stärkere Abkühlung verträgt die Art schlecht.
Sicherheit
Sehr empfindlich auf schlechte Lüftung und Überhitzung.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43b (Chondropython und Hundskopfboas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
120 cm120 × 60 × 90 cm
140 cm140 × 70 × 105 cm
160 cm160 × 80 × 120 cm
180 cm180 × 90 × 135 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Grüner Baumpython in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.