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ArtenGewöhnliche Moschusschildkröte

Gewöhnliche Moschusschildkröte

Sternotherus odoratus

Eine Wasserschildkröte, die klein bleibt: 12 cm statt 30. Damit ist sie die einzige der gängigen Arten, die in einem Aquarium dauerhaft artgerecht lebt statt darin zu vegetieren.

Gruppe
Schildkröte
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Nordamerika
Gewöhnliche Moschusschildkröte (Sternotherus odoratus) am Ufer
Foto: Andre Knocklein, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordamerika
Länder
Östliche USA und Südostkanada
Lebensraum
Flache, langsam fliessende Gewässer mit weichem Grund

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Aquarium mit 20–30 cm Wasserstand und einer trockenen Ruhestelle.
Temperatur
Wasser 22–26 °C, Sonnenplatz über Wasser 32 °C.
Luftfeuchtigkeit
Wasserlebend.
Licht
UV-B über dem Landteil, zwölf Stunden.
Bodengrund
Feiner Sand oder blank; sie wühlt gern.
Einrichtung
Viel Struktur zum Klettern unter Wasser, flacher Ausstieg. Sie schwimmt schlecht und läuft lieber am Grund.
Wasser
Kräftiger Filter und wöchentlicher Teilwechsel. Wasserqualität entscheidet über die Gesundheit.
Fütterung
Schnecken, Insekten, Fisch, wenig Fertigfutter. Zwei- bis dreimal wöchentlich.
Verhalten
Dämmerungsaktiv, läuft am Grund, sonnt sich seltener als andere Wasserschildkröten.
Umgang
Nur zur Kontrolle. Bei Bedrängung wird ein streng riechendes Sekret abgegeben: daher der Name.
Vergesellschaftung
Einzeln. Bei mehreren Tieren deutlich grösseres Becken und mehrere Ausstiege.
Gesundheit
Panzerprobleme bei schlechter Wasserqualität und fehlendem Trockenplatz.
Jahresverlauf
Kühlere Phase im Winter bei 12–15 °C möglich.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Niemals in freie Gewässer entlassen.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Die ganze Gattung Sternotherus ist gelistet. Beim Kauf den Herkunftsnachweis verlangen und aufbewahren

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 8 (Klapp-, Schlamm- und Moschusschildkröten): Landteil 2 × 2 Körperlängen, dazu Wasserteil 4 × 3 bei 1 Körperlänge Tiefe. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 1 × 1 Körperlängen Landteil und 2 × 2 Körperlängen Wasserteil.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Panzerlänge, gerade gemessen vom vorderen zum hinteren Panzerrand, nicht über die Wölbung (Carapax-Stockmass). Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

PanzerlängeMindestens
8 cmLandteil 16 × 16 cm, dazu Wasserteil 32 × 24 cm, 8 cm an der tiefsten Stelle
10 cmLandteil 20 × 20 cm, dazu Wasserteil 40 × 30 cm, 10 cm an der tiefsten Stelle
12 cmLandteil 24 × 24 cm, dazu Wasserteil 48 × 36 cm, 12 cm an der tiefsten Stelle
14 cmLandteil 28 × 28 cm, dazu Wasserteil 56 × 42 cm, 14 cm an der tiefsten Stelle

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Landteil mit Wärme und UV-B, sauberes Wasser mit Filter, Rückzug und Ausstieg ohne Klettersturzgefahr. Aussetzen in der Natur ist verboten und verdrängt einheimische Arten.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Gewöhnliche Moschusschildkröte in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.