ArtenSteppenschildkröte
Steppenschildkröte
Testudo horsfieldii
Vierzehig statt fünfzehig, aus Zentralasien statt aus dem Mittelmeerraum. Sie gräbt mehr als jede andere Landschildkröte und hält im Herkunftsgebiet sowohl Winter- als auch Sommerruhe.
- Gruppe
- Schildkröte
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Zentralasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Zentralasien
- Länder
- Kasachstan, Usbekistan, Afghanistan, Iran
- Lebensraum
- Trockensteppe mit heissen Sommern und kalten Wintern
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Freigehege ab 8 m² mit Frühbeet. Sehr grabfreudig: Umrandung mindestens 40 cm tief einlassen.
- Temperatur
- Sonnenplatz 35–40 °C, Schatten zwingend. Überwinterung bei 4–6 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Trocken, mit feuchtem Grabbereich.
- Licht
- Natürliches Sonnenlicht; drinnen starkes UV-B.
- Bodengrund
- Tiefes Erde-Sand-Gemisch, mindestens 30 cm.
- Einrichtung
- Steine, Wurzeln, dichte Bepflanzung, ausbruchsichere Umrandung.
- Wasser
- Flache Schale, täglich frisch.
- Fütterung
- Wildkräuter, trockener und faserreicher als bei den europäischen Arten. Kein Obst.
- Verhalten
- Tagaktiv, gräbt ausdauernd, verschwindet bei Hitze und Kälte im Boden.
- Umgang
- Nur zur Kontrolle und zum Wiegen.
- Vergesellschaftung
- Einzeln oder mehrere Weibchen. Bedrängt ein Männchen die Weibchen dauerhaft — anhaltendes Berammeln, Beissen, kein Ausweichen möglich —, ist eine Kastration aus Tierschutzsicht die bessere Lösung als eine Trennung auf engem Raum. Der Eingriff gehört in die Hand einer reptilienerfahrenen Tierärztin; er nimmt dem Tier den Fortpflanzungsdruck, nicht das Wesen. Diese Empfehlung stammt vom Zürcher Tierschutz.
- Gesundheit
- Robust, sofern es trocken genug ist. Nasse Haltung führt zu Panzerproblemen.
- Jahresverlauf
- Winterstarre von Oktober bis März bei 4–6 °C ist zwingend, nicht optional. Die Steppenschildkröte lebt in Zentralasien mit sehr kurzer Vegetationszeit und hält zusätzlich eine sommerliche Ruhe von vier bis acht Wochen, wenn es zu heiss und trocken wird. Beide Phasen gehören zu ihrem Jahresrhythmus. Zwei bis drei Wochen vor dem Einwintern nicht mehr füttern, damit der Darm leer ist.
- Sicherheit
- Keine Haltebewilligung nötig, aber ein Herkunftsnachweis (Art. 10 BGCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die EU führt die Art in Anhang B
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 4 (Europäische Landschildkröten): Grundfläche 8 × 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Panzerlänge, gerade gemessen vom vorderen zum hinteren Panzerrand, nicht über die Wölbung (Carapax-Stockmass). Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Panzerlänge | Mindestens |
|---|---|
| 12 cm | 96 × 48 cm |
| 15 cm | 120 × 60 cm |
| 18 cm | 144 × 72 cm |
| 22 cm | 176 × 88 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.
Unterlagen
Herkunftsnachweis verlangen und aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um den Anhang zweifelsfrei zu bestimmen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
