ArtenTexas-Klapperschlange
Texas-Klapperschlange
Crotalus atrox
Eine lebensgefährlich giftige Art. Haltung ausschliesslich mit Bewilligung, Sachkunde, gesichertem Giftschlangenterrarium und einem funktionierenden Notfallplan.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Experte
- Herkunft
- Südwesten der USA und Nordmexiko

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südwesten der USA und Nordmexiko
- Länder
- Texas, New Mexico, Arizona sowie nördliches Mexiko
- Lebensraum
- Wüsten, Halbwüsten, Buschland und trockenes Grasland
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Nur in professionell gesichertem, doppelt verriegeltem Giftschlangenterrarium mit Schleuse/Arbeitskonzept.
- Temperatur
- Wärmeplatz etwa 31–34 °C, kühl 22–26 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Meist trocken, etwa 30–50 %, lokal feuchte Häutungsbox.
- Licht
- Heller Tag-Nacht-Rhythmus und UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Grabfähige, trockene Erde-Sand-Mischung.
- Einrichtung
- Sichere Verstecke, Deckung und fixierte Strukturen.
- Wasser
- Stabile Wasserschale.
- Fütterung
- Aufgetaute Nager, zurückhaltend füttern.
- Verhalten
- Dämmerungs-/nachtaktiv, hochreaktiv und giftig.
- Umgang
- Kein freies Handling; ausschliesslich professionelle No-Contact-Techniken.
- Vergesellschaftung
- Strikte Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Kontrollen möglichst kontaktlos; reptilienkundiger Tierarzt mit Giftschlangenerfahrung.
- Jahresverlauf
- Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–16 °C entsprechen dem Jahresrhythmus im Südwesten der USA. Bei einer Giftschlange ist jeder Arbeitsschritt während Abkühlung und Erwärmung eine Frage der Sicherheit und gehört zu einer Haltung mit Bewilligung, Ausbildung und Notfallplanung.
- Sicherheit
- Lebensgefährlich giftig. Bewilligung, Sachkunde, Antivenom-/Notfallplan und lokale Gesetze zwingend prüfen.
Rechtslage in der Schweiz
Bewilligung nötig
Bewilligungspflichtig als Giftschlange nach Art. 89 Buchstabe h TSchV: erfasst sind Schlangen, die über einen Giftapparat verfügen und das Gift einsetzen können. Ausgenommen sind nur die vom BLV als ungefährlich bezeichneten Arten; die Texas-Klapperschlange gehört nicht dazu. Bewilligung und Sachkundenachweis sind vor der Anschaffung nötig
Ausbildung nötig
Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 55 (Bodenbewohnende Vipern und Grubenottern): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,5 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 90 cm | 90 × 45 × 45 cm |
| 120 cm | 120 × 60 × 60 cm |
| 150 cm | 150 × 75 × 75 cm |
| 180 cm | 180 × 90 × 90 cm |
Ausgenommen sind seitenwindende Arten; für sie gilt Ziffer 56 mit 1,5 × 0,5 Körperlängen.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Vor Anschaffung zwingend das kantonale Veterinäramt kontaktieren. Erforderlich sind ein ausbruchsicheres, abschliessbares Terrarium, sichere Arbeitsabläufe und je nach Kanton weitere Sicherheitsauflagen. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn Gehege, Einrichtungen, Fachkenntnisse und Schutz von Menschen und Tieren ausreichend sind.
Unterlagen
Haltebewilligung, Ausbildungsnachweis, Herkunftsnachweis, Notfall- und Sicherheitsunterlagen sowie gegebenenfalls Haftpflicht- und CITES-Dokumente aufbewahren.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
