Zum Inhalt springen

ArtenKaiserskorpion

Kaiserskorpion

Pandinus imperator

Einer der grössten Skorpione der Welt, tiefschwarz und mit vergleichsweise schwachem Gift. Er greift eher mit den Scheren zu als mit dem Stachel. Ein Einstiegstier, das man ausschliesslich beobachtet.

Gruppe
Skorpion
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Westafrika
Kaiserskorpion (Pandinus imperator)
Foto: Mike Baird, Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Westafrika
Länder
Ghana, Togo, Benin und Nigeria
Lebensraum
Feuchte Regenwälder, unter Laub und Totholz

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
60 × 40 × 40 cm für ein Tier, mit tiefem Bodengrund.
Temperatur
26–30 °C tagsüber, nachts 22–24 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–80 %, Bodengrund dauerhaft feucht.
Licht
Keine Beleuchtung nötig; nachtaktiv.
Bodengrund
Mindestens 15 cm feuchtes Kokos-Erde-Gemisch zum Graben.
Einrichtung
Korkröhren, Rindenstücke, Laub. Der Skorpion gräbt sich eine Höhle.
Wasser
Flache Schale, immer gefüllt.
Fütterung
Ein bis zwei Insekten pro Woche.
Verhalten
Nachtaktiv, gräbt, lauert vor der Höhle. Unter UV-Licht leuchtet der Panzer blaugrün.
Umgang
Nicht anfassen. Der Scherengriff ist schmerzhaft, der Stich für gesunde Erwachsene meist harmlos, aber allergische Reaktionen sind möglich.
Vergesellschaftung
Gruppenhaltung ist bei dieser Art möglich, sofern Platz und Verstecke reichen: bei Skorpionen die Ausnahme.
Gesundheit
Empfindlich gegen Trockenheit; bei zu geringer Feuchtigkeit scheitert die Häutung.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase nötig.
Sicherheit
Keine Haltebewilligung nach TSchV: Die Verordnung erfasst keine Spinnentiere. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten; vor dem Kauf abklären. Die Art steht unter CITES-Schutz.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Haltebewilligung nach TSchV: Die Verordnung erfasst Wirbeltiere, Kopffüsser und Panzerkrebse, keine Spinnentiere. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften bestehen; vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Ein grosser Teil der Tiere im Handel stammt aus Wildfang oder Farmzucht in Westafrika; beim Kauf Herkunft und Papiere verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Tiefer, dauerhaft feuchter Bodengrund zum Graben, Versteck, Wasser, ausbruchsicherer Verschluss.

Unterlagen

CITES-Papiere und Kaufbeleg aufbewahren. Für Gifttiere können kantonale Vorschriften gelten: Vor dem Kauf beim kantonalen Veterinäramt abklären.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Kaiserskorpion in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.