ArtenStummelschwanz-Chamäleon
Stummelschwanz-Chamäleon
Rieppeleon brevicaudatus
Ein Zwergchamäleon aus dem Laub ostafrikanischer Wälder: rund 8 cm lang, braun wie ein welkes Blatt und anders als die meisten Chamäleons in kleinen Gruppen zu halten. Wie alle Chamäleons bewilligungspflichtig.
- Gruppe
- Chamäleon
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Ostafrika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Ostafrika
- Länder
- Osttansania, unter anderem Usambara- und Uluguru-Berge, und Kenia
- Lebensraum
- Laubstreu, Gras und niedrige Vegetation immergrüner Wälder, von Meereshöhe bis etwa 1300 m
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Grundfläche vor Höhe: Die Tiere leben bodennah und klettern kaum hoch. Gut belüftet, mit dichter, niedriger Bepflanzung.
- Temperatur
- Tagsüber 15–25 °C, am Wärmeplatz bis 25 °C, nachts nicht unter 15 °C. Über 26 °C wird es lebensgefährlich: Im Sommer ist Hitze das Hauptproblem.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–90 %, mehrmals täglich kräftig sprühen oder vernebeln.
- Licht
- UV-B-Lampe und Wärmestrahler über einer freien Stelle, durch ein Gitter vom Tier getrennt.
- Bodengrund
- 5–7 cm Kokoshumus oder Pflanzenerde mit Laub, kein Sand: Er wird beim Fangen mitgeschluckt. Einzelne Stellen feucht halten, dort legen die Weibchen ihre Eier.
- Einrichtung
- Niedrige, dichte Pflanzen, Moos, dünne Zweige und trockenes Laub als Versteck, dazu eine kleine offene Stelle unter der Lampe.
- Wasser
- Trinkt Tropfen von Blättern und Moos: Sprühen oder Tropfanlage, eine Schale nützt nichts.
- Fütterung
- Sehr kleine Insekten wie Fruchtfliegen, Stubenfliegen und kleine Heimchen, nicht grösser als der Kopf breit ist. Erwachsene jeden zweiten Tag vier bis sechs Stück; zweimal pro Woche Kalk, einmal im Monat Vitamine.
- Verhalten
- Tagaktiv und bodennah im Laub. Nachts schläft es offen auf niedrigen Zweigen und gleicht dann einem welken Blatt.
- Umgang
- Möglichst nicht anfassen: ein Tier zum Beobachten.
- Vergesellschaftung
- Anders als die meisten Chamäleons verträglich: einzeln, als Paar oder in einer kleinen Gruppe bis vier Tiere mit nur einem Männchen. Mehrere Männchen nie zusammen.
- Gesundheit
- Wildfänge sind häufig in schlechtem Zustand und leben dann oft nicht lange: Nachzuchten bevorzugen. Zu trockene Haltung schadet den Nieren, Weibchen können Legenot bekommen. Gut gehalten bis etwa sechs Jahre.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe. Im Sommer gegen Hitze vorsorgen: Terrarium nie in die Sonne oder neben eine Heizung stellen und die Temperatur mit einem Thermometer überwachen.
- Sicherheit
- Sämtliche Chamäleons sind nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig: Die Bewilligung ist vor dem Kauf einzuholen.
Rechtslage in der Schweiz
Bewilligung nötig
Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV nennt ausdrücklich «alle Chamäleons (Chamaeleonidae)»: ohne Ausnahme und unabhängig von der Grösse. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt vor der Anschaffung. Für alle Chamäleons ausser dem Jemenchamäleon setzt sie das Gutachten einer unabhängigen, anerkannten Fachperson voraus, dass Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe h TSchV); die Fachperson bestimmen die gesuchstellende Person und die Behörde gemeinsam
Ausbildung nötig
Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 15 (Erdchamäleons): Grundfläche 6 × 4 Körperlängen, Höhe 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für ein Tier; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 4 cm | 24 × 16 × 16 cm |
| 5 cm | 30 × 20 × 20 cm |
| 6 cm | 36 × 24 × 24 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Vor der Haltung ist beim kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung zu beantragen. Für Erdchamäleons verlangt Anhang 2 Tabelle 5 TSchV (Ziffer 15) ein gut belüftetes Gehege, bei dem mindestens zwei Wände aus Maschendraht bestehen, dazu eine Temperatur nach den Bedürfnissen der Tiere mit Wärmequelle und Versteckmöglichkeiten. Die Sozialstruktur ist zu beachten. Die hohe Luftfeuchtigkeit muss deshalb trotz der Drahtwände gehalten werden, etwa mit dichter Bepflanzung und häufigem Sprühen.
Unterlagen
Haltebewilligung, SKN-Nachweis, Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei CITES-geschützten Arten sind für jeden Grenzübertritt die erforderlichen CITES-Dokumente und Artenschutzkontrollen zu beachten.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
