ArtenTeppichchamäleon
Teppichchamäleon
Furcifer lateralis
Klein, farbenfroh und kurzlebig: Teppichchamäleons werden selten älter als drei Jahre. Wie alle Chamäleons in der Schweiz bewilligungspflichtig.
- Gruppe
- Chamäleon
- Einordnung
- Experte
- Herkunft
- Madagaskar

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Madagaskar
- Länder
- Zentrales und östliches Madagaskar, bis rund 2000 m Höhe. Tiere aus dem Süden und Westen gelten heute als eigene Arten (Furcifer major, F. viridis)
- Lebensraum
- Waldränder, Buschland, Grasland und bewachsene Gärten
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Hochformatig, gut belüftet und dicht bepflanzt: lebende, buschige Pflanzen etwa über die Hälfte des Raums.
- Temperatur
- Sonnenplatz 32–35 °C, Umgebung 24–28 °C, nachts 5–8 °C kühler.
- Luftfeuchtigkeit
- Etwa 60–80 %. Zwei- bis dreimal täglich kurz sprühen, dazwischen abtrocknen lassen.
- Licht
- UV-B und ein Wärmestrahler über dem Sonnenplatz. Beleuchtung im Sommer bis 14 Stunden, im Winter etwa 10.
- Bodengrund
- Erde mit einer Laubschicht. Für die Eiablage eine feuchte, mindestens 10 cm tiefe Grabstelle aus Sand und Erde.
- Einrichtung
- Äste in allen Richtungen und Stärken, viele Pflanzen, kein Sichtkontakt zu anderen Chamäleons.
- Wasser
- Chamäleons trinken nur Tropfen von Blättern: Sprühen oder Tropfanlage ist zwingend, eine Schale nützt nichts.
- Fütterung
- Insekten, mit Kalk und Vitaminen bestäubt. Jungtiere täglich, Erwachsene jeden zweiten Tag etwa sechs Stück, nicht grösser als der Abstand zwischen den Augen.
- Verhalten
- Tagaktiv, einzelgängerisch. Weibchen zeigen mit ihrer Färbung, ob sie paarungsbereit oder trächtig sind.
- Umgang
- Nicht anfassen.
- Vergesellschaftung
- Erwachsene einzeln; zur Paarung nur unter Aufsicht zusammensetzen. Jungtiere bis zur Geschlechtsreife in kleinen Gruppen.
- Gesundheit
- Kurzlebig: Auch gut gehaltene Nachzuchten werden meist nur zwei bis drei Jahre alt, Wildfänge sind oft schon alt und geschwächt. Weibchen legen bis zu dreimal im Jahr Eier: immer eine Legestelle anbieten.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe. Im Winter alle Temperaturen um 3–6 °C senken und kürzer beleuchten.
- Sicherheit
- Sämtliche Chamäleons sind nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig.
Rechtslage in der Schweiz
Bewilligung nötig
Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV nennt ausdrücklich «alle Chamäleons (Chamaeleonidae)»: ohne Ausnahme und unabhängig von der Grösse. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt vor der Anschaffung. Für alle Chamäleons ausser dem Jemenchamäleon setzt sie das Gutachten einer unabhängigen, anerkannten Fachperson voraus, dass Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe h TSchV); die Fachperson bestimmen die gesuchstellende Person und die Behörde gemeinsam
Ausbildung nötig
Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 13 (Baumbewohnende Echte Chamäleons): Grundfläche 5 × 3 Körperlängen, Höhe 5 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für ein Tier; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 8 cm | 40 × 24 × 40 cm |
| 10 cm | 50 × 30 × 50 cm |
| 12 cm | 60 × 36 × 60 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Vor der Haltung ist beim kantonalen Veterinäramt eine Bewilligung zu beantragen. In einer privaten Haltung genügt für bewilligungspflichtige Reptilien grundsätzlich ein anerkannter Sachkundenachweis, sofern keine weitergehende Ausbildung vorgeschrieben ist. Das Gehege muss ausbruchsicher sein und artspezifische Temperaturzonen, UV-/Lichtversorgung, Belüftung, Feuchtigkeit, Kletterstrukturen, Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Die natürliche Sozialstruktur ist zu berücksichtigen; viele Chamäleons werden einzeln gehalten.
Unterlagen
Haltebewilligung, SKN-Nachweis, Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei CITES-geschützten Arten sind für jeden Grenzübertritt die erforderlichen CITES-Dokumente und Artenschutzkontrollen zu beachten.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
