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ArtenGila-Krustenechse

Gila-Krustenechse

Heloderma suspectum

Eine der wenigen giftigen Echsen der Welt: langsam und meist ruhig, gerade deshalb oft unterschätzt. Ein Biss ist ein medizinischer Notfall. In der Schweiz bewilligungspflichtig.

Gruppe
Echse
Einordnung
Experte
Herkunft
Nordamerika
Gila-Krustenechse (Heloderma suspectum)
Foto: Jeff Servoss, U.S. Fish and Wildlife Service, Wikimedia Commons, Public domain

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordamerika
Länder
Südwesten der USA (Arizona, New Mexico, Süd-Nevada, Südwest-Utah, Südost-Kalifornien) und Nordwestmexiko (Sonora, Sinaloa)
Lebensraum
Kakteenwüste, Buschland und Eichenwald, bevorzugt an Stellen mit feuchterem Kleinklima; rund 90 % der Zeit in Erdbauen und unter Felsen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Bodenbewohner: grosse Grundfläche für ein deutliches Temperaturgefälle, die Höhe ist zweitrangig. Abschliessbar und ausbruchsicher: Die Tiere klettern auch an rauen Wänden hoch.
Temperatur
Gefälle von 22 bis 32 °C, dazu ein Wärmeplatz um 35 °C.
Luftfeuchtigkeit
Grundsätzlich trocken, aber zwingend ein Versteck mit feuchtem Bodengrund.
Licht
UV-B und ein heller Wärmestrahler über dem Sonnenplatz. Bodenheizung oder Infrarot allein genügen nach TSchV nicht.
Bodengrund
Rund 10 cm Sand zum Wühlen und Graben, an einer Stelle feucht gehalten. Papier oder Rindenhäcksel sind ungeeignet.
Einrichtung
Grosse Verstecke, stabile Steinaufbauten und rauer Sandstein zum Abnutzen der Krallen. Alles fest verbauen: Krustenechsen graben ihr Terrarium stundenlang um.
Wasser
Flache, kippsichere Wasserschale, regelmässig frisch gefüllt.
Fütterung
Mäuse, kleine Ratten, Eintagsküken und Wachteleier. Erwachsene fressen selten, aber viel auf einmal und legen Fettreserven im Schwanz an; Jungtiere etwa einmal pro Woche. Futter nur mit langer Pinzette und Handschuhen reichen.
Verhalten
Verbringt den grössten Teil des Lebens im Versteck. Langsam, aber ausdauernd, mit sehr feinem Geruchssinn; klettert gut.
Umgang
Nicht anfassen. Wo es sein muss, nur mit dicken, gefütterten Lederhandschuhen. Das ruhige Verhalten täuscht: Die meisten Bisse treffen Finger und Hände von Haltern.
Vergesellschaftung
Einzeln oder ein Männchen mit einem oder mehreren Weibchen. Männchen kämpfen in der Paarungszeit miteinander.
Gesundheit
Bei richtiger Haltung robust; einzelne Tiere wurden über 35 Jahre gepflegt. Gewicht und Schwanzdicke regelmässig kontrollieren: Der Schwanz ist der Fettspeicher.
Jahresverlauf
Winterruhe von etwa November bis März bei rund 13 °C. Für die Nachzucht braucht es mindestens drei Monate. Jungtiere halten im ersten Lebensjahr keine Winterruhe.
Sicherheit
Giftig. Ein Biss ist sehr schmerzhaft und ein medizinischer Notfall: Tier sofort lösen, Schmuck abnehmen, den gebissenen Körperteil ruhigstellen, sofort ins Spital und Tox Info Suisse (Telefon 145) beiziehen. Nicht aussaugen, nicht einschneiden, nicht abbinden. Für gesunde Erwachsene verläuft ein Biss in der Regel nicht tödlich; 2024 starb in den USA aber ein Halter nach dem Biss seines Tiers. Nach Art. 89 TSchV bewilligungspflichtig, das Terrarium braucht Sicherheitsverschlüsse.

Rechtslage in der Schweiz

Bewilligung nötig

Bewilligungspflichtig. Art. 89 Buchstabe f TSchV nennt die Krustenechsen (Heloderma) ausdrücklich, und Anhang 2 Tabelle 5 führt die Gila-Krustenechse unter Ziffer 35a mit dem Vermerk, dass die private Haltung eine Bewilligung braucht. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt vor der Anschaffung

Ausbildung nötig

Sachkundenachweis nach Art. 85 Abs. 3 Buchstabe c TSchV erforderlich: Er ist Voraussetzung für die Bewilligung und vor der Anschaffung zu erwerben

Artenschutz beachten

CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 35a (Gila-Krustenechse): Grundfläche 4 × 3 Körperlängen, Höhe 2 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

Kopf-Rumpf-LängeMindestens
25 cm100 × 75 × 50 cm
30 cm120 × 90 × 60 cm
35 cm140 × 105 × 70 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Für giftige Reptilien wie Krustenechsen verlangt Anhang 2 TSchV ein Gehege, das den Sicherheitsaspekten ausreichend Rechnung trägt, mit Sicherheitsverschlüssen wie Schlössern oder Verschlussriegeln (Vorbemerkung C zu Tabelle 5). Für Ziffer 35a kommen dazu: eine Temperatur nach den Bedürfnissen der Tiere mit Wärmequelle, teilweise grabfähiger Boden, Verstecke, eine solide Gehegekonstruktion und helle Lampen (HQL, HQI oder vergleichbar) für den Aufwärmplatz. Die Sozialstruktur ist zu beachten. Ob der Kanton weitere Auflagen macht, klärt das Veterinäramt vor der Anschaffung.

Unterlagen

Haltebewilligung, SKN-Nachweis, Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Bei CITES-geschützten Arten sind für jeden Grenzübertritt die erforderlichen CITES-Dokumente und Artenschutzkontrollen zu beachten.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Gila-Krustenechse in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.