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ArtenGlatter Krallenfrosch

Glatter Krallenfrosch

Xenopus laevis

Ein reiner Wasserfrosch ohne Zunge, der seine Beute mit den Vorderbeinen ins Maul schiebt. Jahrzehntelang Labortier, deshalb erstaunlich anspruchslos und in Europa bereits als Neozoon verbreitet.

Gruppe
Amphibie
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Südliches Afrika
Glatter Krallenfrosch (Xenopus laevis)
Foto: Syrio, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südliches Afrika
Länder
Südafrika, Namibia, Botswana
Lebensraum
Stehende Gewässer, auch trübe und nährstoffreiche

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Aquarium für zwei Tiere nach TSchV mindestens 6 × 4 Körperlängen Wasserfläche und 4 Körperlängen Tiefe, bei Weibchen von 12 cm also 72 × 48 cm bei 48 cm Tiefe, bei grossen Weibchen bis 13 cm 78 × 52 cm bei 52 cm Tiefe. Jedes weitere Tier 2 × 2 Körperlängen dazu.
Temperatur
18–24 °C. Kein Heizer nötig.
Luftfeuchtigkeit
Wasserlebend.
Licht
Schwach.
Bodengrund
Feiner Sand oder blank; Kies wird verschluckt.
Einrichtung
Höhlen, robuste Pflanzen. Der Deckel muss dicht schliessen. Die Tiere klettern heraus.
Wasser
Filter, wöchentlicher Teilwechsel.
Fütterung
Zwei- bis dreimal wöchentlich Regenwürmer, Pellets, Frostfutter.
Verhalten
Ganz im Wasser, taucht zum Atmen auf. Sehr futterbezogen.
Umgang
Nicht anfassen; die Haut ist glitschig und empfindlich.
Vergesellschaftung
Gruppen gleich grosser Tiere.
Gesundheit
Sehr robust. Verfettung bei zu häufiger Fütterung.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase nötig.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig. Aussetzen ist verboten und besonders folgenreich: Die Art kann den Chytridpilz übertragen, der weltweit Amphibienbestände zusammenbrechen lässt.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 5 (Krallenfrösche und Wabenkröten tropischer Gewässer): Wasserteil 6 × 4 bei 4 Körperlängen Tiefe. Die Angabe gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.

Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge des Tieres, von der Schnauze bis zum Körperende. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.

GesamtlängeMindestens
6 cmWasserteil 36 × 24 cm, Tiefe 24 cm
8 cmWasserteil 48 × 32 cm, Tiefe 32 cm
10 cmWasserteil 60 × 40 cm, Tiefe 40 cm
12 cmWasserteil 72 × 48 cm, Tiefe 48 cm
14 cmWasserteil 84 × 56 cm, Tiefe 56 cm

Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre (Anmerkung a zu Tabelle 6).

Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Dicht schliessender Deckel, sauberes Wasser mit Filter, feiner Sand statt Kies. Aussetzen ist verboten. Die Art gilt in Europa als invasiv und kann den Chytridpilz übertragen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Glatter Krallenfrosch in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.