ArtenBoa constrictor
Boa constrictor
Eine kräftige Würgeschlange, die deutlich grösser wird, als viele erwarten. Wer sie hält, plant das Terrarium für das ausgewachsene Tier, nicht für das Jungtier.
- Gruppe
- Schlange
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Mittel- und Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Mittel- und Südamerika
- Länder
- Mexiko, Mittelamerika, weite Teile Südamerikas und einzelne Karibikinseln
- Lebensraum
- Tropische Wälder, Trockenwälder, Savannen und Buschland
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Sehr stabiles, verriegelbares Terrarium, nach TSchV mindestens 1 × 0,5 Körperlängen Grundfläche und 0,75 Körperlängen Höhe: bei 2 m Gesamtlänge also 200 × 100 × 150 cm, bei 2,5 m 250 × 125 × 188 cm, grössere Tiere entsprechend mehr. Adulte Tiere werden je nach Lokalform oft 180–250 cm lang oder länger; massgebend ist das eigene Tier.
- Temperatur
- Wärmeplatz etwa 31–33 °C, warme Zone 27–30 °C, kühle Zone ungefähr 24–26 °C; nachts leichte Absenkung.
- Luftfeuchtigkeit
- Meist ungefähr 60–75 %, mit guter Lüftung und trockenen Ruheflächen.
- Licht
- Klarer Tag-Nacht-Rhythmus, helles Vollspektrumlicht und schwaches bis mittleres UVB sinnvoll.
- Bodengrund
- Feuchtigkeitspuffernde, hygienisch kontrollierbare Erde-/Rindenmischung, ausreichend tief.
- Einrichtung
- Sehr stabile Äste und Plattformen, grosse passende Verstecke, Sichtschutz und robuste Wasserschale.
- Wasser
- Grosse, schwere Wasserschale; häufig reinigen.
- Fütterung
- Passend grosse aufgetaute Säuger oder andere fachlich geeignete Beute. Adulte Tiere in grossen Abständen füttern; Übergewicht ist häufig.
- Verhalten
- Dämmerungs- und nachtaktiv, kräftig und je nach Individuum gut handhabbar, aber sehr stark.
- Umgang
- Grössere Tiere nur mit einer zweiten erfahrenen Person handhaben. Körper vollständig unterstützen.
- Vergesellschaftung
- Einzelhaltung.
- Gesundheit
- Gewicht und Körperform engmaschig kontrollieren; Atemwege, Maul, Haut und Wirbelsäule beobachten.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: Das Verbreitungsgebiet reicht von Mexiko bis Argentinien und ist überwiegend tropisch. Für die Zucht wird eine kühlere Phase von acht bis zehn Wochen mit Nachtabsenkung auf 22–24 °C nachgestellt. Bei Tieren aus dem Süden des Areals darf sie etwas kühler ausfallen — Herkunft klären.
- Sicherheit
- Für grosse Exemplare gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Verriegelungen, Notfallplan und zweite Person sind wichtig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung. Art. 89 Buchstabe f TSchV nimmt die Königsboa (Boa constrictor) ausdrücklich von der Bewilligungspflicht für Riesenschlangen aus. Sie ist die einzige genannte Ausnahme
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II, die argentinische Unterart Boa constrictor occidentalis in Anhang I. Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 43a (Kleine und mittelgrosse Pythons und Boas): Grundfläche 1 × 0,5 Körperlängen, Höhe 0,75 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 0,5 × 0,2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 150 cm | 150 × 75 × 113 cm |
| 200 cm | 200 × 100 × 150 cm |
| 250 cm | 250 × 125 × 188 cm |
| 300 cm | 304 × 152 × 220 cm |
| 350 cm | 383 × 192 × 220 cm |
Rechnerisch käme bei den grösseren Tieren eine Höhe über 2,2 m heraus. Die Verordnung erlaubt, dort auf 2,2 m zu begrenzen, verlangt dafür aber eine entsprechend grössere Grundfläche, damit das Volumen stimmt. Die Tabelle oben rechnet das bereits so.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.
Was das Gehege bieten muss
Das Gehege muss ausbruchsicher sein und der Art entsprechende Temperaturzonen, Luftfeuchtigkeit, Verstecke, Wasser und gegebenenfalls erhöhte Liegeflächen aufweisen. Bei ungewöhnlich grossen, gefährlichen oder gewerbsmässigen Haltungen können weitere Vorschriften greifen.
Unterlagen
Lückenlosen Herkunftsnachweis und Kaufvertrag aufbewahren. Bei Grenzübertritten CITES-Bewilligungen und Artenschutzkontrolle vorab klären.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
