ArtenMaurische Landschildkröte
Maurische Landschildkröte
Testudo graeca
Der Griechischen Landschildkröte ähnlich und ebenso auf Freigehege, Sonne und Winterruhe angewiesen. Artenschutzpapiere sind Pflicht.
- Gruppe
- Schildkröte
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Mittelmeerraum, Nordafrika und Westasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Mittelmeerraum, Nordafrika und Westasien
- Länder
- Südeuropa, Nordafrika, Türkei, Kaukasus und Teile des Nahen Ostens
- Lebensraum
- Trockene Steppen, Buschland, lichte Wälder und Halbwüsten
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Freigehege ab 8 m² mit Frühbeet. Wie bei allen europäischen Landschildkröten ist Aussenhaltung die Regel.
- Temperatur
- Sonnenplatz 35–40 °C, Schatten zwingend. Überwinterung bei 4–6 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- Aussenklima, etwas wärmer und trockener als die Griechische bevorzugt.
- Licht
- Natürliches Sonnenlicht; drinnen starkes UV-B.
- Bodengrund
- Erde-Sand-Gemisch mit Grasnarbe.
- Einrichtung
- Steinhaufen, Sträucher, Wurzeln, ausbruchsichere Umrandung.
- Wasser
- Flache Schale, täglich frisch.
- Fütterung
- Ausschliesslich Wildkräuter. Kein Obst, kein Fertigfutter.
- Verhalten
- Tagaktiv, sonnt ausgiebig, gräbt.
- Umgang
- Nur zur Kontrolle und zum Wiegen.
- Vergesellschaftung
- Einzeln oder mehrere Weibchen. Bedrängt ein Männchen die Weibchen dauerhaft — anhaltendes Berammeln, Beissen, kein Ausweichen möglich —, ist eine Kastration aus Tierschutzsicht die bessere Lösung als eine Trennung auf engem Raum. Der Eingriff gehört in die Hand einer reptilienerfahrenen Tierärztin; er nimmt dem Tier den Fortpflanzungsdruck, nicht das Wesen. Diese Empfehlung stammt vom Zürcher Tierschutz.
- Gesundheit
- Empfindlicher gegen Kälte und Nässe als die Griechische Landschildkröte: Herkunft der Unterart beachten, die Ansprüche unterscheiden sich erheblich.
- Jahresverlauf
- Winterstarre bei 4–6 °C ist zwingend, nicht optional. Die Dauer hängt von der Unterart ab: nordafrikanische und südspanische Formen ruhen oft nur acht bis zwölf Wochen, Tiere aus der Türkei und dem Kaukasus vier bis fünf Monate wie die Griechische. Herkunft klären, bevor eingewintert wird. Zwei bis drei Wochen vorher nicht mehr füttern, damit der Darm leer ist.
- Sicherheit
- Keine Haltebewilligung nötig, aber ein Herkunftsnachweis (Art. 10 BGCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II (Washingtoner Artenschutzabkommen). In der Schweiz brauchst du für jedes Tier Papiere, die Herkunft und rechtmässigen Erwerb belegen. Bei der Abgabe gehen sie mit (Art. 10 BGCITES). Wer das Tier öffentlich anbietet, nennt CITES-Anhang, wissenschaftlichen Namen und ob es aus einer Zucht oder der Natur stammt (Art. 7a VCITES). Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die oft genannte Mikrochip-Pflicht gilt in der EU, die die Art in Anhang A führt
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 4 (Europäische Landschildkröten): Grundfläche 8 × 4 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 2 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Panzerlänge, gerade gemessen vom vorderen zum hinteren Panzerrand, nicht über die Wölbung (Carapax-Stockmass). Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Panzerlänge | Mindestens |
|---|---|
| 15 cm | 120 × 60 cm |
| 20 cm | 160 × 80 cm |
| 25 cm | 200 × 100 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre oder die Trockenruhe (Vorbemerkung D zu den Reptilien).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» beschreiben, wie das Gehege eingerichtet sein soll, nicht wie klein es sein darf.
Was das Gehege bieten muss
Haltungsanforderungen sind anhand der genauen Art und Anhang 2 Tabelle 5 zu bestimmen. Bei Landschildkröten sind insbesondere geeignete Freilandhaltung, Sonnen-/UV-Versorgung, Strukturierung und artspezifische Winterruhe zu berücksichtigen.
Unterlagen
Kaufvertrag und lückenloser Herkunftsnachweis aufbewahren. Vor Kauf, Verkauf, Import oder Export den CITES-Status mit dem wissenschaftlichen Namen prüfen und erforderliche Dokumente vor dem Grenzübertritt beschaffen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
