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ArtenWandelndes Blatt

Wandelndes Blatt

Phyllium philippinicum

Die vollkommenste Tarnung im Tierreich: flach, grün, mit nachgeahmten Blattadern und Frassspuren. Empfindlicher als Stabschrecken und auf gleichmässige Feuchtigkeit angewiesen.

Gruppe
Schrecke
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Südostasien
Wandelndes Blatt (Phyllium philippinicum)
Foto: Ebe.wiki, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Südostasien
Länder
Philippinen
Lebensraum
Feuchte Wälder

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
30 × 30 × 50 cm für zwei bis drei Tiere, gut belüftet.
Temperatur
24–28 °C.
Luftfeuchtigkeit
70–80 %, täglich sprühen. Zu trocken misslingt die Häutung, zu nass entsteht Schimmel.
Licht
Keine besondere Beleuchtung nötig.
Bodengrund
Kokoshumus.
Einrichtung
Frische Futterzweige in einer Vase, Netzdecke.
Wasser
Tropfen an den Blättern.
Fütterung
Brombeer-, Himbeer- oder Eichenlaub, ganzjährig frisch.
Verhalten
Nachtaktiv, bewegt sich schaukelnd wie ein Blatt im Wind.
Umgang
Sehr empfindlich, besser nicht.
Vergesellschaftung
Gruppen sind unproblematisch.
Gesundheit
Häutungsprobleme sind die häufigste Verlustursache.
Jahresverlauf
Keine Ruhephase.
Sicherheit
Keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.

Was das Gehege bieten muss

Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.

Unterlagen

Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Wandelndes Blatt in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.