ArtenWandelndes Blatt
Wandelndes Blatt
Phyllium philippinicum
Die vollkommenste Tarnung im Tierreich: flach, grün, mit nachgeahmten Blattadern und Frassspuren. Empfindlicher als Stabschrecken und auf gleichmässige Feuchtigkeit angewiesen.
- Gruppe
- Schrecke
- Einordnung
- Fortgeschritten
- Herkunft
- Südostasien

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südostasien
- Länder
- Philippinen
- Lebensraum
- Feuchte Wälder
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- 30 × 30 × 50 cm für zwei bis drei Tiere, gut belüftet.
- Temperatur
- 24–28 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 70–80 %, täglich sprühen. Zu trocken misslingt die Häutung, zu nass entsteht Schimmel.
- Licht
- Keine besondere Beleuchtung nötig.
- Bodengrund
- Kokoshumus.
- Einrichtung
- Frische Futterzweige in einer Vase, Netzdecke.
- Wasser
- Tropfen an den Blättern.
- Fütterung
- Brombeer-, Himbeer- oder Eichenlaub, ganzjährig frisch.
- Verhalten
- Nachtaktiv, bewegt sich schaukelnd wie ein Blatt im Wind.
- Umgang
- Sehr empfindlich, besser nicht.
- Vergesellschaftung
- Gruppen sind unproblematisch.
- Gesundheit
- Häutungsprobleme sind die häufigste Verlustursache.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Kein CITES-Eintrag
Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen
Mindestmasse für das Gehege
Für diese Tiere gilt die Tierschutzverordnung nicht: Sie regelt nach Art. 1 den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen. Mindestmasse gibt es deshalb keine. Unterkunft, Klima und Rückzug sollten trotzdem zu den Bedürfnissen der Art passen. Ob kantonale Vorschriften gelten, etwa für Gifttiere, beantwortet das kantonale Veterinäramt.
Was das Gehege bieten muss
Ausbruchsicherer Verschluss, für die Art passende Feuchtigkeit und Temperatur, Versteck und Klettermöglichkeit.
Unterlagen
Kaufbeleg mit wissenschaftlichem Namen aufbewahren. Wirbellose niemals in die Natur entlassen: Auch harmlos wirkende Arten können sich etablieren.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
