ArtenAxolotl
Axolotl
Ambystoma mexicanum
Ein dauerhaft im Larvenstadium bleibender Schwanzlurch. Er lebt im kühlen Aquarium. Wärme ist für ihn nicht angenehm, sondern schädlich.
- Gruppe
- Amphibie
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Mexiko

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Mexiko
- Länder
- Ursprünglich das Seensystem von Xochimilco im Tal von Mexiko
- Lebensraum
- Kühle, pflanzenreiche Süsswasserkanäle und Seen
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Aquarium für zwei Tiere nach TSchV mindestens 4 × 2 Kopf-Rumpf-Längen Wasserfläche und 2 Kopf-Rumpf-Längen Wassertiefe, bei 15 cm also 60 × 30 cm bei 30 cm Tiefe; jedes weitere Tier 1 × 1 Kopf-Rumpf-Länge dazu. Empfehlenswert ist ein Aquarium ab 100 × 40 cm.
- Temperatur
- 15–19 °C. Über 22 °C wird es gefährlich. Im Sommer ist Kühlung oft nötig, geheizt wird nie.
- Luftfeuchtigkeit
- Wasserlebend.
- Licht
- Schwach. Axolotl meiden helles Licht.
- Bodengrund
- Feiner Sand oder blanker Boden. Kies wird verschluckt und führt zu Darmverschluss.
- Einrichtung
- Höhlen aus Ton oder Kork, Pflanzen als Sichtschutz. Ruhe ist wichtiger als Struktur.
- Wasser
- Sauberes, kühles Wasser mit schwacher Strömung, Filter mit geringer Umwälzung, wöchentlicher Teilwechsel.
- Fütterung
- Zwei- bis dreimal wöchentlich Regenwürmer, Wasserflöhe oder Pellets. Keine Fische als Dauerfutter.
- Verhalten
- Dämmerungsaktiv, ruhig, steht meist am Boden. Regeneriert verlorene Gliedmassen.
- Umgang
- Nicht anfassen. Die Haut ist empfindlich und hat keine Schuppen.
- Vergesellschaftung
- Einzeln oder gleich grosse Tiere. Kleinere werden angebissen.
- Gesundheit
- Wärme über 22 °C führt zu Pilzbefall und Fressunlust: Das mit Abstand häufigste Problem.
- Jahresverlauf
- Keine Ruhephase nötig; gleichmässig kühl halten.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. In der Natur nahezu ausgestorben, alle Tiere im Handel sind Nachzuchten.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 13 (Axolotl und andere neotene, vollaquatische Querzahnsalamander): Wasserteil 4 × 2 bei 2 Körperlängen Tiefe. Die Angabe gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 1 × 1 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Kopf-Rumpf-Länge, also ohne Schwanz. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Kopf-Rumpf-Länge | Mindestens |
|---|---|
| 10 cm | Wasserteil 40 × 20 cm, Tiefe 20 cm |
| 12 cm | Wasserteil 48 × 24 cm, Tiefe 24 cm |
| 14 cm | Wasserteil 56 × 28 cm, Tiefe 28 cm |
| 16 cm | Wasserteil 64 × 32 cm, Tiefe 32 cm |
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre (Anmerkung a zu Tabelle 6).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.
Was das Gehege bieten muss
Kühles, sauberes Wasser mit geringer Strömung, feiner Sand statt Kies, Rückzugshöhlen. Aussetzen ist verboten.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
