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ArtenAmurnatter

Amurnatter

Elaphe schrenckii

Eine grosse, robuste Kletternatter aus Nordostasien. Sie kommt mit kühleren Phasen gut zurecht: Dauerhafte Wärme bekommt ihr dagegen schlecht.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Nordostasien
Amurnatter (Elaphe schrenckii)
Foto: Hectonichus, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordostasien
Länder
Russischer Ferner Osten, Nordostchina und Korea
Lebensraum
Laub- und Mischwälder, Flussniederungen und Waldränder

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Geräumig und klettergeeignet. Die Tierschutzverordnung nennt für Amurnattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 1 Körperlängen, bei 160 cm Gesamtlänge also 160 × 80 × 160 cm.
Temperatur
Wärmeplatz 28–30 °C, kühl 18–23 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 50–70 %.
Licht
Heller Rhythmus und UVB sinnvoll.
Bodengrund
Erde-/Laub-/Rindenmischung.
Einrichtung
Viele kräftige Äste, Verstecke und Laub.
Wasser
Grosse Trinkschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager/Vögel.
Verhalten
Aktiv, robust und kletterfreudig.
Umgang
Körper vollständig stützen.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Gewicht, Atmung, Häutung und Maul.
Jahresverlauf
Drei Monate Winterruhe bei 8–12 °C. Die Amurnatter stammt aus dem russischen Fernen Osten und Nordostchina mit strengen Wintern; die Ruhe gehört zu ihrem Jahresrhythmus und wird auch von Tieren ohne Zuchtabsicht gut vertragen. Vor dem Abkühlen zwei bis drei Wochen nicht füttern.
Sicherheit
Nicht dauerhaft zu warm halten.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Amurnatter in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.