ArtenFärberfrosch
Färberfrosch
Dendrobates tinctorius
Einer der grössten Baumsteiger und in unzähligen Farbschlägen im Handel, darunter der leuchtend blaue «Azureus». Kräftiger und weniger heikel als die kleinen Arten.
- Gruppe
- Amphibie
- Einordnung
- Einsteiger
- Herkunft
- Südamerika

Wo die Art herkommt
- Weltregion
- Südamerika
- Länder
- Guyana, Suriname, Französisch-Guayana, Nordbrasilien
- Lebensraum
- Feuchte Regenwälder, bodennah
Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.
Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.
Haltung im Überblick
Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.
- Terrarium
- Für ein Paar nach TSchV mindestens 25 × 15 Körperlängen Grundfläche und 8 Körperlängen Höhe. Die meisten Farbformen werden um 5 cm gross, das ergibt 125 × 75 × 40 cm; grosse Farbformen erreichen 7 cm und brauchen 175 × 105 × 56 cm.
- Temperatur
- 22–26 °C, nachts 20 °C.
- Luftfeuchtigkeit
- 80–100 %.
- Licht
- Gute Pflanzenbeleuchtung, schwaches UV-B förderlich.
- Bodengrund
- Drainage mit Erde und Laub, dauerhaft feucht.
- Einrichtung
- Bromelien, Kokosschalen, Wurzeln, dichte Bepflanzung.
- Wasser
- Flacher Wasserteil mit enthärtetem Wasser.
- Fütterung
- Täglich Fruchtfliegen und Springschwänze, mit Vitaminen bestäubt.
- Verhalten
- Tagaktiv, ruhiger als die kleineren Arten, gut sichtbar.
- Umgang
- Nicht anfassen.
- Vergesellschaftung
- Paare. Zwei Weibchen bedrängen einander und fressen fremdes Gelege.
- Gesundheit
- Robust bei richtiger Feuchtigkeit und Temperatur.
- Jahresverlauf
- Keine Winterruhe: Guayana-Schild, ganzjährig warm. Eine trockenere Phase von vier bis sechs Wochen bei gleichbleibenden 22–26 °C, danach verstärkte Beregnung, regt die Fortpflanzung an. Die Temperatur bleibt dabei unverändert; gesteuert wird allein über die Feuchtigkeit.
- Sicherheit
- Keine Bewilligung nötig. Nachzuchten sind ungiftig.
Rechtslage in der Schweiz
Keine Bewilligung vorgesehen
Keine Bewilligung nötig. Die Art gehört zu keiner der in Art. 89 TSchV aufgezählten Gruppen
Kein Sachkundenachweis vorgesehen
Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt
Artenschutz beachten
CITES Anhang II: Einfuhr und Weitergabe nur mit Papieren. Beim Kauf Herkunfts- und Nachzuchtnachweis verlangen
Mindestmasse für das Gehege
Anhang 2 Tabelle 6 der Tierschutzverordnung gibt keine Zentimeter vor, sondern Vielfache der Körperlänge. Für diese Art gilt Ziffer 3 (Bodenbewohnende Baumsteigerfrösche): Grundfläche 25 × 15 Körperlängen, Höhe 8 Körperlängen. Die Grundfläche gilt für bis zu zwei Tiere; jedes weitere Tier verlangt zusätzlich 15 × 2 Körperlängen.
Als Körperlänge zählt bei dieser Gruppe die Gesamtlänge des Tieres, von der Schnauze bis zum Körperende. Massgebend ist das grösste Tier im Gehege. Kleiner darf das Gehege auch dann nicht sein, wenn weniger Tiere darin leben, als die Tabelle nennt.
| Gesamtlänge | Mindestens |
|---|---|
| 4 cm | 100 × 60 × 32 cm |
| 5 cm | 125 × 75 × 40 cm |
| 6 cm | 150 × 90 × 48 cm |
Bei den Amphibien ist die Höhe ein Durchschnitt: Das Gehege darf an einzelnen Stellen höher oder niedriger sein.
Vorübergehend dürfen Tiere in kleineren Gehegen gehalten werden: für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht sowie für die Winter- oder Kältestarre (Anmerkung a zu Tabelle 6).
Das ist die gesetzliche Untergrenze, keine Empfehlung. Ein Gehege, das genau diese Masse erreicht, ist erlaubt, aber nicht deshalb gut. Die Angaben unter «Haltung im Überblick» rechnen diese Untergrenze für ausgewachsene Tiere vor; sie nennen das Minimum, nicht das Ideal.
Was das Gehege bieten muss
Dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit ohne Staunässe, sauberes Wasser, dichte Bepflanzung mit Versteck und Bromelien. Amphibienhaut nimmt Stoffe direkt auf: kein Kontakt mit Reinigungsmitteln oder ungewaschenen Händen.
Unterlagen
Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage
