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ArtenSchönnatter

Schönnatter

Elaphe taeniura

Sehr aktiv, sehr schnell und sehr kletterfreudig. Sie braucht ein hohes, geräumiges Terrarium und Unterartkenntnis für das richtige Klima.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Süd- und Ostasien
Schönnatter (Elaphe taeniura)
Foto: Licheng Shih, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Süd- und Ostasien
Länder
China, Taiwan, Vietnam, Thailand und Malaysia
Lebensraum
Wälder, Karsthöhlen, Felsformationen und Kulturland

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Sehr geräumig und hoch. Die Tierschutzverordnung nennt für Schönnattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 1 Körperlängen, in der Höhe aber nicht mehr als 2 m. Je nach Unterart werden die Tiere 150 bis 250 cm lang, bei 180 cm sind das 180 × 90 × 180 cm.
Temperatur
Wärmeplatz 28–30 °C, kühl 21–24 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 50–70 %.
Licht
Helles Tageslicht und UVB sinnvoll.
Bodengrund
Erde-/Rindenmischung.
Einrichtung
Sehr viele stabile Äste, Plattformen, Verstecke.
Wasser
Grosse Wasserschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager/Vögel.
Verhalten
Sehr aktiv, schnell und kletterfreudig.
Umgang
Mit Ruhe und grosser Fläche handhaben.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Verletzungen, Atmung, Gewicht und Maul.
Jahresverlauf
Zwei bis drei Monate Winterruhe bei 12–15 °C bei Tieren aus dem nördlichen Verbreitungsgebiet. Bei Formen aus Südostasien entfällt sie; dort genügt eine leicht kühlere, trockenere Phase. Unterart und Herkunft klären, bevor abgekühlt wird.
Sicherheit
Unterart kann Klimaansprüche stark verändern.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Schönnatter in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.