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ArtenGophernatter

Gophernatter

Pituophis catenifer

Eine kräftige, wühlfreudige Natter, die bei Störung laut zischt und mit dem Schwanz vibriert: Eine Klapperschlangen-Nachahmung ohne jede Gefahr. Sie frisst zuverlässig und wird gross.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Fortgeschritten
Herkunft
Nordamerika
Gophernatter (Pituophis catenifer) zusammengerollt zwischen Gräsern
Foto: Rick Farwell, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Nordamerika
Länder
Westliche USA, Südwestkanada und Nordmexiko
Lebensraum
Trockene Grasländer, Halbwüsten und offene Wälder

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Geräumiges, ausbruchsicheres Terrarium. Die Tierschutzverordnung nennt für Gophernattern kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 0,75 Körperlängen, bei 180 cm Gesamtlänge also 180 × 90 × 135 cm.
Temperatur
Warme Seite 30 °C, kühle Seite 22–24 °C, nachts 20 °C.
Luftfeuchtigkeit
40–50 %, mit feuchtem Versteck zur Häutung.
Licht
Schwaches UV-B förderlich.
Bodengrund
Tiefer, grabfähiger Bodengrund.
Einrichtung
Mindestens zwei Verstecke, Kletteräste, stabile Steine.
Wasser
Grosse Schale.
Fütterung
Ein passender Nager alle zehn bis vierzehn Tage.
Verhalten
Tagaktiv, gräbt viel. Das Zischen und Schwanzvibrieren ist Drohgebärde, kein Angriff.
Umgang
Gut möglich; die Tiere gewöhnen sich rasch.
Vergesellschaftung
Einzeln.
Gesundheit
Robust. Verfettung bei zu häufiger Fütterung.
Jahresverlauf
Winterruhe von zwei bis drei Monaten bei 12–15 °C.
Sicherheit
Ungiftig, keine Bewilligung nötig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Gophernatter in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.