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ArtenAfrikanische Hausschlange

Afrikanische Hausschlange

Boaedon fuliginosus

Flink, nachtaktiv und ausgesprochen ausbruchsfreudig. Wer sie hält, prüft jede Dichtung und jeden Spalt zweimal.

Gruppe
Schlange
Einordnung
Einsteiger
Herkunft
Afrika südlich der Sahara
Afrikanische Hausschlange (Boaedon fuliginosus)
Foto: Marius Burger, Wikimedia Commons, CC0

Wo die Art herkommt

Weltregion
Afrika südlich der Sahara
Länder
Weite Teile West-, Zentral- und Ostafrikas
Lebensraum
Savannen, Waldränder, Kulturland und häufig die Nähe menschlicher Siedlungen

Zu dieser Art führt die App noch keine Herkunftsangabe. Die Verbreitung stammt hier aus der Fachliteratur.

Der natürliche Lebensraum ist der Massstab für die Einrichtung. Wer weiss, woher ein Tier stammt, versteht auch, warum es Wärmezonen, Verstecke und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit braucht.

Haltung im Überblick

Dieselben Angaben stehen in der App im Steckbrief des Tieres.

Terrarium
Die Tierschutzverordnung nennt für Hausschlangen kein Mindestmass. Richtschnur ist das deutsche Fachgutachten zur Reptilienhaltung von 1997: mindestens 1 × 0,5 × 0,5 Körperlängen, bei 120 cm Gesamtlänge also 120 × 60 × 60 cm.
Temperatur
Wärmeplatz 29–31 °C, kühl 22–25 °C.
Luftfeuchtigkeit
Etwa 40–60 %, feuchte Häutungsbox.
Licht
Tag-Nacht-Rhythmus und UVB sinnvoll.
Bodengrund
Grabfähige Erde-/Rindenmischung.
Einrichtung
Enge Verstecke, Korkröhren, Äste und Deckung.
Wasser
Stabile Wasserschale.
Fütterung
Aufgetaute Nager; meist guter Fresser.
Verhalten
Nachtaktiv, flink und guter Kletterer.
Umgang
Ruhig handhaben, Ausbruch im Blick.
Vergesellschaftung
Einzelhaltung.
Gesundheit
Gewicht, Atemwege, Maul und Häutung.
Jahresverlauf
Keine Winterruhe: Die Art stammt aus dem tropischen Afrika südlich der Sahara. Eine leichte Trockenzeit von sechs bis acht Wochen mit Nachtabsenkung auf 22–24 °C entspricht dem Herkunftsklima und wird für die Zucht genutzt. Für ein Heimtier ist sie nicht nötig.
Sicherheit
Sehr ausbruchsfähig.

Rechtslage in der Schweiz

Keine Bewilligung vorgesehen

Keine Bewilligung nötig. Die Gattung steht in der Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren (SR 455.110.3) auf der Liste der ungefährlichen Giftschlangen und ist damit von der Bewilligungspflicht nach Art. 89 Buchstabe h TSchV ausgenommen

Kein Sachkundenachweis vorgesehen

Kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Er ist nur für die in Art. 89 TSchV genannten Tiere verlangt

Kein CITES-Eintrag

Nicht in den CITES-Anhängen geführt: Einfuhr und Weitergabe brauchen keine Artenschutzpapiere. Der Kaufbeleg gehört trotzdem in die Unterlagen

Mindestmasse für das Gehege

Anhang 2 Tabelle 5 der Tierschutzverordnung führt diese Art nicht auf. Bei den Schlangen etwa nennt die Tabelle nur Riesenschlangen (Pythons und Boas), Giftnattern, Vipern und Grubenottern sowie einzelne giftige oder gefährliche Nattern; für die übrigen steht dort keine Zahl.

Dann gilt die allgemeine Regel in Anhang 2 (Buchstabe K): Das Gehege muss so gross sein, dass alles, was die Art braucht (Verstecke, Wärmeplatz, Kletteräste), sinnvoll angeordnet werden kann. Als Massstab nennt die Verordnung Fachgutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Eine verbindliche Zahl gibt es deshalb nicht. Die Richtwerte im Rechner stammen aus dem Fachgutachten von 1997. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt.

Mindestmass berechnen

Was das Gehege bieten muss

Artgerechte Wärme- und Lichtzonen, gegebenenfalls UV-B, geeigneter Bodengrund, Rückzug, Kletter- oder Grabmöglichkeiten, Wasser und natürliche Ruheperioden sicherstellen.

Unterlagen

Kaufvertrag und Herkunftsnachweis aufbewahren. Wissenschaftlichen Namen verwenden, um CITES- und Einfuhrstatus zuverlässig zu prüfen.

Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt das kantonale Veterinäramt; massgebend ist der Verordnungstext. Mehr zur Rechtslage

Afrikanische Hausschlange in ReptiCare führen

Steckbrief anlegen, Terrariummasse prüfen, Fütterungen und Häutungen festhalten.